Der Vorschlag menschenrechtsbasierter KI von Prof. Dr. Peter Kirschläger stösst bei der verbalen KI an Grenzen
Dem kommt entgegen, dass die Menschenrechte bei der verbalen KI sowieso von untergeordneter Bedeutung sind, mit der Ausnahme von Artikel 19, garantierend die Meinungs- und Informationsfreiheit. Aber vorzuschlagen, dass die Menschenrechte bei ChatGPT gelten sollen, ist kontraproduktiv, da damit in entscheidenden Punkten die Usage Policy aufgehoben werden müssten, was insbesondere der Schädigung der Nutzenden Vorschub leisten würde. Näheres dazu im folgenden Dialog mit ChatGPT.